Schon gewusst …?

… dass Ärzte in MVZ exakt denselben Regeln unterliegen, wie ihre Kollegen in selbständiger Niederlassung?

Angestellte und niedergelassene Ärzte sind gleichermaßen vertragsärztlich tätig. Ihre Arbeit wird maßgeblich durch das ärztliche Berufsrecht, den Bundesmantelvertrag-Ärzte, die Bedarfsplanungsrichtlinie sowie die Zulassungsordnung bestimmt. Für angestellte Ärzte gilt dabei kein Sonderecht – sie unterliegen denselben Vorschriften bezüglich der Aus- und Fortbildung, der Qualitätssicherung, aber auch hinsichtlich von Abrechnung, Budgetierung oder Wirtschaftlichkeitsvorgaben.