MVZ? Nachgefragt!
Wenn Versorgung sich verändert, entstehen neue Fragen. Wir gehen darauf ein.
Außerdem erklären wir die fachlichen Hintergründe der MVZ.
Einzelne Begrifflichkeiten und Schlagwörter, die immer wieder auftauchen, erklären wir im Glossar.
MVZ –Eine
kurze Einführung
Das MVZ ist in erster Linie eine gesellschaftsrechtliche Variante der Praxisorganisation, bei der immer mindestens zwei Ärzte zusammen tätig sein müssen. Hierin ähnelt es der klassischen Gemeinschaftspraxis. Anders als diese, ist ein MVZ aber laut Gesetz eine Einrichtung, deren Arztzahl nach oben wiederum nicht begrenzt ist. Es gibt daher sowohl sehr kleine MVZ, als auch Zentren mit deutlich zweistelligen Arztzahlen und sehr vielen verschiedenen Fachrichtungen unter einem Dach. Häufig werden in MVZ für den eigentlichen Praxisbetrieb Ärzte und Ärztinnen angestellt, die – wie die selbständig tätigen Ärzte auch – zu festen Sprechzeiten Patienten behandeln. Sie unterliegen auch exakt denselben Pflichten und Vorschriften, z.B. der Weisungsungebundenheit in allen medizinischen Belangen, wie ihre Kollegen in eigener Niederlassung.
Formaler Unterschied ist, dass die Zulassung des MVZ – anders als bei der Niederlassung – gerade nicht an den einzelnen Arzt gebunden ist, sondern der Einrichtung selbst erteilt wird. Dadurch besteht ein MVZ grundsätzlich unabhängig von Arztwechseln. Beendet ein angestellter Arzt seine Tätigkeit im MVZ, liegt es im Interesse des Trägers, schnellstmöglich für die Nachbesetzung der Stelle zu sorgen. Als Träger eines MVZ sind im Wesentlichen nur Vertragsärzte, Krankenhäuser, Arztnetze, Dialyseträger und Kommunen zulässig. Dieser Kreis wurde per Gesetz bewußt stark beschränkt, um reine Kapitalinteressen des Betreibers auszuschließen. Dem selben Ziel dient auch die Vorschrift, dass jedem MVZ für alle medizinischen Fragen ein verantwortlicher Ärztlicher Leiter vorstehen muss.