Schon gewusst …?
… dass wir überzeugt sind, dass Kooperation Zukunft ist?
Wo ist mein Arzt? ist die zunehmend häufiger gestellte Frage. Kooperation und auch eine gewisse Konzentration von Expertise und Personal ist dabei der Schlüssel, die begrenzten Ressourcen zum Nutzen der Patienten möglichst effizient einzusetzen. MVZ sind eine Struktur, mit der auf sinnvolle Art Gutes aus der Vergangenheit an die Erfordernisse von heute angepasst wurde und mit denen eben dieses Ziel erreicht werden kann.
… dass das bei der Ausstellung gezeigte Mikroskop dem ersten Chefarzt der Poliklinik Lübben gehörte?
Geschichte springt im Eck: Der Großvater einer der heutigen Vorstände des BMVZ war in den 50er Jahre Chefarzt in Lübben, wo er eine der ersten Polikliniken der DDR mitbegründete. Die Familie kehrte später zurück ins Rheinland, wo der Enkel heute ein hausärztliches MVZ betreibt.
… dass Ministerin Nonnemacher MVZ für einen sehr geeigneten Rahmen für den ‚Teamsport Medizin‘ hält?
Anläßlich des 30. Jubiläums der Wiedervereinigung gab es 2020 in Potsdam eine Ausstellung zu Projekten, bei denen das Land Brandenburg Vorreiter war – wie beim Thema MVZ. Die grüne Ministerin, selbst Ärztin, betonte, dass solche Kooperationen gerade in Zeiten des demografischen Wandels zukunftsweisend seien. Insbesondere, weil sie jungen Medizinern den Übergang von der Klinik in die Niederlassung erleichtern.
… dass jede Fachgruppe Teil eines MVZ sein kann?
Insgesamt gibt es nach der Weiterbildungsordnung in der Humanmedizin über 30 verschiedene Fachgruppen, wobei sich manche, wie die Internisten noch einmal in Subspezialisierungen (Gastroenterologe, Kardiologe, etc.) unterteilen. Hinzukommen die Zahnärzte, die eine eigenständige Fachgruppe darstellen. Sie alle können im MVZ vertreten sein, also auch nicht so geläufige Fächer wie Humangenetik, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Mikrobiologie. Es gibt hier keine Vorschrift für ein 'typisches' MVZ.
… dass bis heute einige frühere DDR-Polikliniken Patienten versorgen, die bei der Gesundheitsreform 2003/04 zum Vorbild der MVZ wurden?
Der Einigungsvertrag hatte in § 311 SGB V eine Bestandsgarantie für DDR-Polikliniken vorgesehen – vor allem in Brandenburg und Berlin sind solche, deswegen auch 311er-Einrichtungen genannten Gesundheitszentren bis heute aktiv. Im Vorfeld der Gesundheitsreform, mit der ab 2004 MVZ zulässig wurden, hatte es einen regelrechten Politiker-Tourismus zu ihnen gegeben, da sie mit ihrem poliklinischen Ansatz das Vorbild der MVZ waren. Heute ist ihre Rechtsgrundlage in § 402 Absatz 2 SGB V verankert.
… dass sich der Rechtsrahmen von ambulanter und stationärer Medizin beinah diametral unterscheidet?
Im Krankenhaus werden Patienten von einem Team behandelt, in das neben Ober- und Chefärzten vor allem auch Assistenzärzte eingebunden sind. In Praxis und MVZ dürfen dagegen nur ausgebildete Fachärzte tätig werden, die zudem ihre Leistungen höchstpersönlich erbringen müssen. Auch die Finanzierung ist verschieden: Stationär gibt es Honorarpauschalen, die sich an der Diagnose orientieren. Ambulant gilt dagegen ein Einzelleistungssystem, in dem jede ärztliche Tätigkeit in Form von 'Punkten' bewertet ist.
… dass jede/r zweite angestellte Ärztin/Arzt nicht im MVZ, sondern in einer Niederlassungspraxis arbeitet?
Die ärztliche Tätigkeit in Anstellung ist ambulant überhaupt erst seit 2004 erlaubt. 2007 setzte die Ärzteschaft durch, dass die Anstellungsoption neben MVZ gleichermaßen auch für Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und Arztpraxen gilt. Ende 2020 wurden ambulant rund 45.600 angestellte Ärzte gezählt, von denen weniger als die Hälfte in einem MVZ tätig war. 52,7 Prozent waren vielmehr von einem ärztlichen Kollegen/einer ärztlichen Kollegin in dessen/deren Praxis angestellt.
… dass das Ärztezentrum Büsum, das als kommunales Vorzeige-MVZ gilt, faktisch gar kein MVZ ist?
Erst im Juli 2015 wurden mit dem GKV-VSG für MVZ auch kommunale Trägerschaften zugelassen. Das Büsumer Ärztezentrum wurde bereits 2014 gegründet und nutzte dafür die Möglichkeiten nach § 105 SGB V. Formal ist es damit eine sogenannte kommunale Eigeneinrichtung. Praktisch macht das heute jedoch keinen Unterschied mehr. Insbesondere für Patienten ist das kommunale MVZ nicht von einer kommunalen Eigeneinrichtung unterscheidbar. Es gelten im Wesentlichen auch dieselben Regeln.
… dass es einen umfänglichen MVZ-Gründer-Leitfaden gibt, den Ärzte ggf. kostenfrei bei ihrer KV beziehen können?
Herausgeber ist die KBV, die einen systematischen Überblick über die Themenbereiche Unternehmensbeschreibung, Vertragsgestaltung, Investitions- und Finanzplanung sowie Management von Organisation und Qualität gibt. Checklisten, die auf die einzelnen Themen abgestimmt sind, unterstützen die Entscheidungsfindung und die konkrete Planung eines Gründungsvorhabens. Hinweise zum Bezug gibt die KBV auf ihrer Homepage.
… dass bei der jährlichen MVZ-Statistik der KBV sogenannte Zahn-MVZ nicht mitgezählt werden?
Die meist im Spätherbst veröffentliche MVZ-Statistik beruht auf den Angaben der 17 regionalen KVen, die aber nur für die humanmedizinischen Fachrichtungen und Ärzte zuständig sind. Die Zahnärzte sind davon getrennt in den KZVen – den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – organisiert. Und so gibt deren Bundesvereinigung, die KZBV, auch eigene MVZ-Zahlen heraus, die sich wiederum nur auf MVZ mit zahnärztlicher Beteiligung (oft Z-MVZ abgekürzt) beziehen.
… dass der Autor Rainer Bobsin auf Basis akribischer Recherche regelmäßig ein Update zu ‘Private Equity-Aktivitäten bei MVZ’ veröffentlicht?
Seit etwa 23 Jahren lassen sich Aktivitäten von sogenannten Private Equity Unternehmen in Deutschland nachweisen. Vor allem erfasst dies den Pflegebereich und die stationäre Versorgung. Relativ spät kamen die MVZ als Objekte von Interesse hinzu. Alle Bereiche beleuchtet der Autor gründlich. Dank der etwa jährlich erscheinenden Aktualisierung des Offizin-Verlages – lassen sich – anders als K(Z)Ven es bisweilen behaupten – die Aktivitäten von Investorengruppen im ambulanten Sektor recht gut nachvollziehen.
… dass Ulla Schmidt es bis heute als Gewinn für die Versorgung empfindet, sich mit ihren Plänen zu MVZ durchgesetzt zu haben?
2020 hat die 2003/04 verantwortliche Gesundheitsministerin, rückblickend Stellung bezogen. Sie schreibt a.A.: „Bis heute bin ich für die Initiative aus Brandenburg sehr dankbar. Schon während der Einigungsverhandlungen 1990/91 haben wir als SPD dafür plädiert, die Andersartigkeit des ostdeutschen Gesundheitswesens nicht als Gefahr, sondern als Chance zur Erneuerung auch für die alte Bundesrepublik zu begreifen. Heute geben uns mehr als 3.100 MVZ Recht."
… dass es regional gesehen die meisten MVZ in Bayern gibt?
Von Beginn an hat Bayern die MVZ-Statistik angeführt. Bis Ende 2006 fanden 24 Prozent aller MVZ-Gründungen in Bayern statt (= 159 MVZ). 2020 lag die Gesamtzahl bei bundesweit 3.846 MVZ, von denen letztlich noch jedes fünfte (21 Prozent) eine bayerische Gründung ist. Das entspricht 805 MVZ im Freistaat. In der Statistik folgen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (mit 723 MVZ) und dann – mit größerem Abstand – Niedersachsen (341) und Berlin (335).
… dass die Zulässigkeit von Praxisassistenzen, wie AGnES oder die NäPas, lange sehr umstritten waren?
In Deutschland gilt der Arztvorbehalt. Das heißt: Nur Ärzte dürfen medizinische Leistungen erbringen. Nichtärztliche Assistenzen, die eigenveranwortlich z. B. Hausbesuche durchführen, Medikamente richten oder Sprechstunden führen, werden teils als Bedrohung für den Arztberuf wahrgenommen. Die Debatte wurde und wird unter den Schlagworten Delegation versus Substitution geführt und mutet aus den EU-Nachbarländern sicher seltsam an, da dort vielfach nicht-ärztliche Fachkräfte wie Hebammen oder KrankenpflegerInnen sehr umfassend Verantwortung tragen.
… dass schon 2004/05 so viele MVZ gegründet wurden, dass der ursprüngliche Förderanreiz ersatzlos gestrichen wurde?
Damit ein Anreiz besteht, MVZ zu gründen, galt, dass Ärzte, die mindestens fünf Jahre im MVZ angestellt tätig ist, sich danach frei niederlassen können. Aufgrund der schnell unerwartet hohen Zahl von MVZ-Gründungen wurde diese als Fördermaßnahme gedachte Regelung ab 1.1.2007 ersatzlos gestrichen.
… dass seit 2015 auch Gemeinden und Städte direkt MVZ gründen und betreiben dürfen?
Obwohl sich der Gesetzgeber 2004 eindeutig dafür ausgesprochen hatte, MVZ „nicht als Spielwiese für gescheiterte Sozialingenieure, nicht für die Sozialversicherungen und nicht für die öffentliche Hand“ zuzulassen (Horst Seehofer bei der Bundestagsdebatte 2003), wurden Kommunen ab 2015 explizit in den Kreis der zulässigen Träger aufgenommen. Man wollte es so den Gemeinden gerade in ländlichen Regionen ermöglichen, direkt gegen den Ärztemangel aktiv zu werden. Die Zahl kommunaler MVZ ist dennoch auch 2020 noch ausgesprochen gering.
… dass es in Westberlin noch bis 1958 eine einheitliche Krankenversicherung für alle Bürger gegeben hat?
Die Nachkriegsgeschichte Westberlins als Drei-Mächtestadt unerschied sich in vielen Punkten von der Entwicklung der Trizone (seit 1949: BRD). So wurde 1945 mit der Versicherungsanstalt Berlin (VAB) für die Krankenversicherung eine Einheitsversicherung eingerichtet, die tatsächlich bis 1958 tätig war. Erst dann wurde das Krankenversicherungsrecht der BRD auf Westberlin übertragen und das gegliederte System eingeführt. Aus der VAB ging die AOK Berlin hervor.
… dass 85% aller deutschen Corona-Patienten von ambulanten Ärzten in Praxen und MVZ versorgt werden?
Dank des flächenddeckenden Zugangs zu Haus- und Fachärzten für alle Patienten werden in Deutschland acht bis neun von zehn an Covid-19 erkrankten Patienten ausschließlich ambulant betreut. Durch den hohen medizinischen Standard der Arztpraxen und MVZ bleiben so die Krankenhäuser für die wirklich schweren Fälle frei, und vielen Patienten der stationäre Aufenthalt erspart.
… dass viele MVZ über Zweigstellen auch in der Fläche Versorgung anbieten?
MVZ gelten als 'Einrichtung' und bieten damit per Definition eine räumlich konzentrierte Versorgung an. Viele MVZ betreiben jedoch neben dem Hauptstandort auch sogenannten Zweigstellen oder Filialen, in denen an weiteren Orten, z.B. in den umliegenden Dörfern reguläre Sprechstunden angeboten werden. Organisatorisch zählt der Hauptort zusammen mit all seinen Filialen als ein MVZ.
… dass in vielen unserer Nachbarländer die fachärztliche Versorgung fast nur im Krankenhaus stattfindet?
Länder wie Frankreich, Dänemark oder die Niederlande haben ein ausgeprägtes Primärarztsystem. Das heißt, jeder Patient wendet sich immer zuerst an seinen Haus- oder Allgemeinarzt, an den er sich zuvor vertraglich gebunden hat. Fachärzte finden sich vor allem in den Krankenhäusern und können nur mit Überweisung in Anspruch genommen werden.
… dass die Uniklinik in Hamburg eines der größten MVZ Deutschlands unterhält?
Es gibt einige sehr große MVZ, in denen beinah alle Fachrichtungen vertreten sind und bis zu 20 oder 30 Ärzte zusammenarbeiten. Das Ambulanzzentrum des UKE Hamburg ist jedoch eines der größten mit mehr als 30 Fachrichtungen, bzw. Fachbereichen und über 60 angestellten Ärzten.
… dass Agnes Kraus im Film ‚Schwester Agnes‘ nie wirklich die berühmte ‚Schwalbe‘ gefahren ist?
Trotz Übungsstunden gelang es nicht, der Schauspielerin das später die Erinnerung an den Film so prägende Gefährt – eine tundragraue Schwalbe – nahe zu bringen. Nach Aussagen damaliger Drehkollegen gelang es ihr nicht einmal, ein paar Meter auf dem Gefährt geradeaus zu rollen. In allen Fahr-Szenen wurde sie daher gedoubelt.
… dass Bürger und Patienten während des Reformprozesses 2003 von der Einführung der MVZ kaum was mitbekommen haben?
Das GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vom 14.11.2003 war ein ebenso umfangreiches wie stark diskutiertes Projekt. Aus Patientensicht war größter Aufreger die Einführung der Praxisgebühr in Höhe von 10 € zum 01.01.2004. Das ‚Ticket zum Doktor‘, das 2011 wieder abgeschafft wurde, war in der öffentlichen Debatte so vorherrschend, dass alle weiteren Reformelemente - wie z.B. die Diskussion um die Zulassung von MVZ - wenig Beachtung erhielten.
… dass im Berlin der 1920er Jahre mehr als 40 Polikliniken vom Krankenkassenverband betrieben wurden?
Damals stritten Krankenkassen und Ärzte über die Höhe des ärztlichen Honorars; die Ärzte traten unter dem Motto ‘Nie wieder Friede mit den Kassen’ in eine Art Streik. Die Krankenkassen reagierten mit der Errichtung von eigenenen Behandlungsstätten, in denen bei den Kassen angestellte Ärzte tätig waren. Von der Bevölkerung wurden diese sehr rege genutzt.
… dass zahlreiche MVZ ärztlicher Gründer in der Rechtsform des ‘Einzelunternehmens’ geführt werden?
Nimmt man die jährliche MVZ-Statistik der KBV zum Ausgangspunkt waren Ende 2020 gut 3.200 MVZ rechtlich entweder als GmbH oder als GbR aufgestellt. Die Gesamtzahl der MVZ lag zeitgleich jedoch um etwa 650 höher bei 3.846 MVZ. Diese Differenz erklärt sich überwiegend durch MVZ in der Rechtsform des Einzelunternehmens, bei der der Gründerarzt ohne Beteiligung weiterer Personen oder Gründung einer Kapitalgesellschaft rechtlich als Kaufmann gemäß Handelsgesetzbuch agiert. Weitere, nur selten gewählte Rechtsformen, sind die Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) oder die Partnerschaftsgesellschaft (PartG).
… dass der Begriff Ambulatorium in Österreich eine gängige Bezeichnung ist?
Österreichische Ambulatorien sind eine Kombination aus Arztpraxis und Krankenhaus. Aktuell gibt es 900 selbständige Ambulatorien, von denen 90 % fachärztlich ausgerichtet sind. Manche bieten das gesamte Spektrum der ärztlichen Versorgung an, andere sind auf bestimmte Themen spezialisiert (bspw. Röntgeninstitute, Zahnambulatorien).
… dass Ärzte in MVZ exakt denselben Regeln unterliegen, wie ihre Kollegen in selbständiger Niederlassung?
Angestellte und niedergelassene Ärzte sind gleichermaßen vertragsärztlich tätig. Ihre Arbeit wird maßgeblich durch das ärztliche Berufsrecht, den Bundesmantelvertrag-Ärzte, die Bedarfsplanungsrichtlinie sowie die Zulassungsordnung bestimmt. Für angestellte Ärzte gilt dabei kein Sonderecht – sie unterliegen denselben Vorschriften bezüglich der Aus- und Fortbildung, der Qualitätssicherung, aber auch hinsichtlich von Abrechnung, Budgetierung oder Wirtschaftlichkeitsvorgaben.
… dass sich die Bezeichnung Poliklinik nicht vom griechischen *poly* ableitet?
Vielmehr geht die Wortbildung auf die griechischen Begriffe *kline* und *polis* zurück, und steht damit von der sprachlichen Bedeutungsgeschichte her für städtische Betten oder auch kommunales Krankenhaus. Davon unabhängig findet man heute dennoch häufiger auch die Schreibweise Polyklinik, die darauf anspielt, dass hier mehrere Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen gleichzeitig behandeln.
… dass es kaum zwei gleiche MVZ gibt?
Die rechtlichen Vorgaben sind denkbar knapp als Minimumsregel gefasst. Mindestens zwei Ärzte müssen zusammen tätig werden. Darüber hinaus ist die Größe nicht begrenzt und alle Arten von Fächerkombinationen, einschließlich fachgleicher MVZ sind zulässig. Zudem sind verschiedene Träger zulässig. Die Folge ist eine sehr große Strukturvielfalt innerhalb der MVZ-Landschaft, die sich auch nur schwer statistisch abbilden lässt.
… dass während der 16 Jahre Kanzlerschaft von Angela Merkel fünf verschiedene Personen als BMG-Chef die Praxisform MVZ rechtlich weiterentwickelt haben?
Bevor im Dezember 2021 Dr. Karl Lauterbach (SPD) Bundesgesundheitsminister wurde, hatte das Amt Jens Spahn von der CDU für vier Jahre inne. Sein Vorgänger war Hermann Gröhe, ebenfalls CDU. In der Parlamentsperiode von 2009 – 2013 war das BMG der FDP zugeordnet – die das Amt zuerst mit dem Arzt Philipp Rösler und später mit Daniel Bahr besetzte. Im ersten Kabinett Merkel, hinter dem eine schwarz-rote Koalition stand, hatte das Amt Ulla Schmidt (SPD) inne. Über alle vier Legislaturperioden wurde die MVZ-Gesetzgebung kontinuierlich weiterentwickelt.