Schon gewusst …?

… dass zahlreiche MVZ ärztlicher Gründer in der Rechtsform des ‘Einzelunternehmens’ geführt werden?

Nimmt man die jährliche MVZ-Statistik der KBV zum Ausgangspunkt waren Ende 2020 gut 3.200 MVZ rechtlich entweder als GmbH oder als GbR aufgestellt. Die Gesamtzahl der MVZ lag zeitgleich jedoch um etwa 650 höher bei 3.846 MVZ. Diese Differenz erklärt sich überwiegend durch MVZ in der Rechtsform des Einzelunternehmens, bei der der Gründerarzt ohne Beteiligung weiterer Personen oder Gründung einer Kapitalgesellschaft rechtlich als Kaufmann gemäß Handelsgesetzbuch agiert. Weitere, nur selten gewählte Rechtsformen, sind die Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) oder die Partnerschaftsgesellschaft (PartG).