Schon gewusst …?

… dass bei der jährlichen MVZ-Statistik der KBV sogenannte Zahn-MVZ nicht mitgezählt werden?

Die meist im Spätherbst veröffentliche MVZ-Statistik beruht auf den Angaben der 17 regionalen KVen, die aber nur für die humanmedizinischen Fachrichtungen und Ärzte zuständig sind. Die Zahnärzte sind davon getrennt in den KZVen – den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – organisiert. Und so gibt deren Bundesvereinigung, die KZBV, auch eigene MVZ-Zahlen heraus, die sich wiederum nur auf MVZ mit zahnärztlicher Beteiligung (oft Z-MVZ abgekürzt) beziehen.