… dass es in Westberlin noch bis 1958 eine einheitliche Krankenversicherung für alle Bürger gegeben hat?
Die Nachkriegsgeschichte Westberlins als Drei-Mächtestadt unerschied sich in vielen Punkten von der Entwicklung der Trizone (seit 1949: BRD). So wurde 1945 mit der Versicherungsanstalt Berlin (VAB) für die Krankenversicherung eine Einheitsversicherung eingerichtet, die tatsächlich bis 1958 tätig war. Erst dann wurde das Krankenversicherungsrecht der BRD auf Westberlin übertragen und das gegliederte System eingeführt. Aus der VAB ging die AOK Berlin hervor.