Schon gewusst …?

… dass seit 2015 auch Gemeinden und Städte direkt MVZ gründen und betreiben dürfen?

Obwohl sich der Gesetzgeber 2004 eindeutig dafür ausgesprochen hatte, MVZ „nicht als Spielwiese für gescheiterte Sozialingenieure, nicht für die Sozialversicherungen und nicht für die öffentliche Hand“ zuzulassen (Horst Seehofer bei der Bundestagsdebatte 2003), wurden Kommunen ab 2015 explizit in den Kreis der zulässigen Träger aufgenommen. Man wollte es so den Gemeinden gerade in ländlichen Regionen ermöglichen, direkt gegen den Ärztemangel aktiv zu werden. Die Zahl kommunaler MVZ ist dennoch auch 2020 noch ausgesprochen gering.