Schon gewusst …?

… dass die Zulässigkeit von Praxisassistenzen, wie AGnES oder die NäPas, lange sehr umstritten waren?

In Deutschland gilt der Arztvorbehalt. Das heißt: Nur Ärzte dürfen medizinische Leistungen erbringen. Nichtärztliche Assistenzen, die eigenveranwortlich z. B. Hausbesuche durchführen, Medikamente richten oder Sprechstunden führen, werden teils als Bedrohung für den Arztberuf wahrgenommen. Die Debatte wurde und wird unter den Schlagworten Delegation versus Substitution geführt und mutet aus den EU-Nachbarländern sicher seltsam an, da dort vielfach nicht-ärztliche Fachkräfte wie Hebammen oder KrankenpflegerInnen sehr umfassend Verantwortung tragen.