Schon gewusst …?

… dass schon 2004/05 so viele MVZ gegründet wurden, dass der ursprüngliche Förderanreiz ersatzlos gestrichen wurde?

Niemand hatte mit einem so schnellem Erfolg gerechnet. Damit daher ein Anreiz besteht, MVZ zu gründen, wurde geregelt, dass jede Ärztin/jeder Arzt, die/der mindestens fünf Jahre im MVZ angestellt tätig ist, sich danach trotz Zulassungssperren frei niederlassen kann. Aufgrund der bereits in 2006 unerwartet hohen Zahl von MVZ-Gründungen wurde diese explizit als Fördermaßnahme gedachte Regelung ab 01.01.2007 ersatzlos gestrichen und gilt seitdem nur noch als Bestandsschutzregel.