Schon gewusst …?

… dass der Begriff ‚311er-Einrichtung‘ die Gesundheitszentren meint, deren Wurzeln noch auf die DDR zurückgehen?

Mit dem Einigungsvertrag vom August 1990 wurden alle Gesundheitseinrichtungen der DDR bis zum Jahr 1995 für die Abwicklung vorgesehen. Geregelt wurde dies durch eine Änderung des § 311 SGB V. Insbesondere dank des Einsatzes der brandenburgischen Gesundheitsministerin Regine Hildebrandt wurde aber im Herbst 1992 durch eine erneute Anpassung des § 311 das Bestandsrecht für alle noch existierenden Polikliniken auf Dauer gewährt. Über 20 Brandenburger Gesundheitszentren und einige wenige in Berlin, Thüringen und Sachsen-Anhalt konnten so zum Vorläufer der MVZ werden. Sie sind den MVZ rechtlich gleichgestellt, behalten aber ihre eigene Rechtsgrundlage und werden deshalb auch 311er-Einrichtungen genannt.