… dass bis heute einige frühere DDR-Polikliniken Patienten versorgen, die bei der Gesundheitsreform 2003/04 zum Vorbild der MVZ wurden?
Der Einigungsvertrag hatte in § 311 SGB V eine Bestandsgarantie für DDR-Polikliniken vorgesehen – vor allem in Brandenburg und Berlin sind solche, deswegen auch 311er-Einrichtungen genannten Gesundheitszentren bis heute aktiv. Im Vorfeld der Gesundheitsreform, mit der ab 2004 MVZ zulässig wurden, hatte es einen regelrechten Politiker-Tourismus zu ihnen gegeben, da sie mit ihrem poliklinischen Ansatz das Vorbild der MVZ waren. Heute ist ihre Rechtsgrundlage in § 402 Absatz 2 SGB V verankert.