Schon gewusst …?

… dass sich der Rechtsrahmen von ambulanter und stationärer Medizin beinah diametral unterscheidet?

Im Krankenhaus werden Patienten von einem Ärzteteam behandelt, in das neben Ober- und Chefärzten vor allem auch Assistenzärzte, die gerade ihre Facharztausbildung machen, voll eingebunden sind. In Praxis und MVZ dürfen dagegen nur voll ausgebildete Fachärzte tätig werden, die zudem ihre Leistungen höchstpersönlich erbringen müssen und dafür einen personengebundenen Versorgungsauftrag erhalten haben.  Auch die Finanzierung ist verschieden: Stationär gibt es mit den DRGs Behandlungspauschalen, die sich an der Diagnose orientieren. Ambulant gilt dagegen ein Einzelleistungssystem, in dem die einzelnen ärztlichen Tätigkeiten in Form von ‚Punkten‘ bewertet sind. Der Punktwert wiederum ist nicht statisch, sondern wird jährlich neu ausgehandelt und hängt in seiner Höhe auch davon ab, wie viele Leistungen die Ärzte einer KV insgesamt abgerechnet haben.