… dass jede/r zweite angestellte Ärztin/Arzt nicht im MVZ, sondern in einer Niederlassungspraxis arbeitet?
Die ärztliche Tätigkeit in Anstellung ist ambulant überhaupt erst seit 2004 erlaubt. 2007 setzte die Ärzteschaft durch, dass die Anstellungsoption neben MVZ gleichermaßen auch für Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und Arztpraxen gilt. Ende 2020 wurden ambulant rund 45.600 angestellte Ärzte gezählt, von denen weniger als die Hälfte in einem MVZ tätig war. 52,7 Prozent waren vielmehr von einem ärztlichen Kollegen/einer ärztlichen Kollegin in dessen/deren Praxis angestellt.