… dass jedeR zweite angestellte Ärztin/Arzt nicht im MVZ, sondern in einer Niederlassungspraxis arbeitet?
Die ärztliche Tätigkeit in Anstellung ist ambulant überhaupt erst seit 2004 erlaubt. 2007 setzte die Ärzteschaft durch, dass die Anstellungsoption neben MVZ gleichermaßen auch für Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und Arztpraxen gilt. Ende 2019 wurden ambulant rund 39.500 angestellte Ärzte gezählt, von denen jedoch ’nur‘ rund die Hälfte in einem MVZ tätig war. 49,5 Prozent waren dagegen von einem ärztlichen Kollegen/einer ärztlichen Kollegin in dessen/deren Praxis angestellt.